Gutachten & Forensik
Sie haben einen
Schaden, sei es durch Elementarschäden, Manipulation
oder Defekt und möchten ihn bewerten lassen?
Sie können sich nicht mit ihrem Dienstleister über die
Fertigstellung eines Auftrages einigen?
Wir erstellen für Sie bei Bedarf
EDV-Sachverständigengutachten, Schiedsgutachten,
Schadensbewertungen und dokumentieren technische
IST-Zustände an EDV Anlagen gerichtsverwertbar zur
Beweissicherung in späteren Verfahren.
Gerichtsgutachten
Als EDV-Sachverständige erstellen wir im Auftrag von
Gerichten oder der Staatsanwaltschaft Gutachten, die als
Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren
verwendet werden. Die Abrechnung von Gerichtsgutachten
erfolgt gemäß Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz (JVEG).
Privatgutachten (Parteiengutachten)
Privatgutachten werden in zwei Teilbereiche - den
streitbaren und den nicht streitbaren Bereich -
unterteilt. Zum Bereich der nicht streitbaren
Angelegenheiten gehören dabei Gutachten für
Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener
technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten
für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und
projektbegleitende Gutachten.
Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen
der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel
zur Abschätzung der Aussichten für eine gerichtliche
Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in
streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch
als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht
werden.
Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten werden in der Regel von
Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen
der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in
Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen
erörtert:
Feststellung des Schadens und der Schadensursache
Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die
Schadensbeseitigung.
Versicherungsgutachten werden aber auch von
Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll
durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob
Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend
gemacht werden können. Häufig soll auch eine
unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber
dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt
werden.
Wertgutachten
Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen
Werts einer Software oder einer technischen Anlage
(Rechenzentrum). Wertgutachten sind meist aufgrund
folgender Umstände notwendig:
Unternehmensübergänge
Erbschaften
Insolvenzen
Fusionen
Ankauf
Verkauf
Restrukturierung
Im Rahmen eines Wertgutachtens können folgende Werte
ermittelt werden:
Handelswert
Restwert
Ertragswert
Vergleichswert
Buchwert
Versicherungswert
Schadenshöhe
Schiedsgutachten
Hintergrund
Aufgrund der wachsenden Komplexität von EDV-Systemen
kommt es immer häufiger zu Problemen bei der Anwendung
der Systeme oder in der Projektumsetzung. Als Folge ist
der geplante Einsatz eines Systems nicht oder nur sehr
eingeschränkt möglich. Dies führt fast immer zu
erheblichen Konflikten mit dem Auftragspartner. Eine
daraus resultierende gerichtliche Auseinandersetzung ist
kostspielig und zieht sich nicht selten über Jahre
hinweg, ein Einsatz des Systems ist in diesem Zeitraum
in der Regel nicht möglich. Eine Alternative zur
gerichtlichen Konfliktlösung stellt hier das
Schiedsgutachten dar. Es bietet die Möglichkeit, einen
Konflikt schnell beizulegen, und hilft oft beiden
Vertragsparteien, ihr Gesicht zu wahren, und kann Basis
eines neuen Vertrauensverhältnisses zwischen den
Vertragspartnern sein.
Ablauf
Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist, dass sich
beide Vertragsparteien auf einen Schiedsgutachter
einigen und dessen fachliches Urteil anerkennen. Da dies
in der Regel schwierig ist, wenn die Fronten bereits
verhärtet sind, empfiehlt es sich, bereits bei
Vertragsabschluss einen Schiedsgutachter zu benennen.
Kommt es dann während der Projektumsetzung zu Problemen
zwischen den Vertragsparteien, so kann der
Schiedsgutachter schnell gerufen werden. Da beide
Parteien an das Schiedsgutachten gebunden sind, kann so
eine kostengünstige und schnelle Lösung des Problems
herbeigeführt und eine unnötige Projektverzögerung
vermieden werden. Abweichungen vom Schiedsgutachten sind
für beide Parteien nur einvernehmlich möglich.
Schiedsgutachtenabrede
Die Schiedsgutachtenabrede zwischen den Vertragsparteien
sollte nach Möglichkeit vor Beginn eines Projekts
erfolgen. Der ideale Zeitpunkt ist der Vertragsabschluss
über die Durchführung des Projekts. Zu diesem Zeitpunkt
bestehen noch keinerlei Meinungsverschiedenheiten
zwischen den Vertragsparteien oder Probleme bei der
Projektrealisierung. Daher ist es jetzt am einfachsten,
einen Schiedsgutachter zu benennen, der von beiden
Vertragsparteien akzeptiert wird. Um eine
Schiedsgutachtenabrede mit Ihrem Vertragspartner für
EDV-Projekte zu treffen, können Sie bei mir kostenlos
eine Musterabrede für Schiedsgutachten anfordern. Bitte
kontaktieren Sie mich bei Interesse an einer
Musterabrede oder bei weiteren Fragen.
Fertigstellungsbescheinigung
Mit In-Kraft-Treten des § 641a BGB (Gesetz zur
Beschleunigung fälliger Zahlungen) am 01.05.2000 besteht
die Möglichkeit, bei Verträgen, die nach dem 30.04.2000
geschlossen wurden, die Abnahme eines Werkes durch die
Fertigstellungsbescheinigung eines Sachverständigen zu
ersetzen.
Ziel des Gesetzes ist, dass der Gläubiger
(Auftragnehmer) schneller an das ihm zustehende Geld
gelangt. Gleichzeitig soll der Schuldner (Auftraggeber)
daran gehindert werden, durch ungerechtfertigte
Mängelrügen die Abnahme und somit die Bezahlung eines
von ihm beauftragten Gewerkes unnötig zu verzögern.
Ist eine Fertigstellungsbescheinigung erforderlich, so
sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor:
Auftragnehmer und Auftraggeber einigen sich auf einen
Sachverständigen und benennen diesen
der Auftragnehmer lässt von der IHK einen zuständigen
Sachverständigen benennen
Die Kosten, die durch die Fertigstellungsbescheinigung
entstehen, hat zunächst der Auftragnehmer zu tragen. Er
kann diese aber später vom Auftraggeber einfordern. Auch
wenn der Sachverständige vom Auftragnehmer beauftragt
und bezahlt wird, so hat der Sachverständige dennoch die
Fertigstellungsbescheinigung unparteiisch und nach
bestem Wissen und Gewissen auf Basis seiner Sachkunde zu
erstellen.
Bei der notwendigen Prüfung des Sachverhalts beschränkt
sich die Prüfung auf Mängel am betreffenden Gewerk, die
vom Auftraggeber benannt wurden und Mängel, die der
Sachverständige selbst während der Prüfung feststellt.
Um die Prüfung durchzuführen, werden folgende Dokumente
(sofern vorhanden) benötigt:
Lastenheft
Pflichtenheft
Spezifikationen
Richtlinien
In der Regel ist auch ein Ortstermin beim Auftraggeber
erforderlich.
Im Rahmen der Fertigstellungsbescheinigung wird
lediglich festgestellt, ob Mängel am Gewerk vorhanden
sind, und in wie weit diese den Einsatz des IT-Systems
oder der Software beeinträchtigen. Darüber hinaus
reichende Fragestellungen können durch ein gesondertes
Gutachten geklärt werden.
Beweissicherung
Aufgrund der stetigen Zunahme krimineller Handlungen,
die mit Hilfe von EDV-Systemen begangen werden, erlangen
Beweissicherungsverfahren in der EDV zunehmend an
Bedeutung. Die Gewinnung der Beweismittel muss dabei
unter größter Vorsicht erfolgen. So darf es zu keiner
Veränderung an den Originaldaten des zu untersuchenden
Systems kommen, da dies ggf. zu einer Vernichtung von
weiteren auf dem System gespeicherten Beweisen führen
kann. Sachkunde, Objektivität und Zuverlässigkeit sowie
der Einsatz geeigneter Soft- und Hardware sind daher
zwingend notwendig, um die prozessuale Verwertung der
Beweismittel nicht zu gefährden.
Als EDV-Sachverständige verfügen wir nicht nur über die
notwendige Software und technische Ausstattung, sondern
auch über die erforderliche Qualifikation, Sachkunde und
Zuverlässigkeit, um Beweissicherungsverfahren
durchzuführen.
Computer-Forensik
Die Computer-Forensik ist ein Fachgebiet der
Beweissicherung in der EDV. Hierbei wird zunächst ein
forensisches Duplikat eines Datenträgers angefertigt (1
zu 1 Kopie), um sicherzustellen, dass das Original im
Rahmen der forensischen Untersuchung nicht verändert
oder schlimmstenfalls zerstört wird. Anschließend
erfolgt eine sehr detaillierte Analyse sämtlicher auf
dem Datenträger gespeicherten Daten. Hierbei werden auch
Bereiche untersucht, die für den normalen Anwender nicht
oder nicht mehr sichtbar sind. So ist es durch den
Einsatz geeigneter Verfahren häufig möglich, gelöschte
oder verloren geglaubte Dateien und Fragmente wieder
sichtbar zu machen. Nicht selten sind diese so wieder
gefundenen Daten entscheidende Beweisstücke.
Auftraggeber
Auftraggeber für Beweissicherungsverfahren sind in
erster Linie Strafverfolgungsbehörden. Aber auch
Geschädigte können eine Beweissicherung durch einen
Sachverständigen am eigenen Rechnersystem in Auftrag
geben, um die Manipulation bzw. das Ausspähen von Daten
oder einen Viren- bzw. Wurmbefall nachzuweisen. Dies ist
insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen von Bedeutung.
Des Weiteren bieten wir...
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