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Gutachten & Forensik

Sie haben einen Schaden, sei es durch Elementarschäden, Manipulation oder Defekt und möchten ihn bewerten lassen?

Sie können sich nicht mit ihrem Dienstleister über die Fertigstellung eines Auftrages einigen?
 

Wir erstellen für Sie bei Bedarf EDV-Sachverständigengutachten, Schiedsgutachten, Schadensbewertungen und dokumentieren technische IST-Zustände an EDV Anlagen gerichtsverwertbar zur Beweissicherung in späteren Verfahren.
 

Gerichtsgutachten
Als EDV-Sachverständige erstellen wir im Auftrag von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft Gutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden. Die Abrechnung von Gerichtsgutachten erfolgt gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Privatgutachten (Parteiengutachten)
Privatgutachten werden in zwei Teilbereiche - den streitbaren und den nicht streitbaren Bereich - unterteilt. Zum Bereich der nicht streitbaren Angelegenheiten gehören dabei Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten.

Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zur Abschätzung der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.

Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert:

Feststellung des Schadens und der Schadensursache
Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.

Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Wertgutachten
Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Werts einer Software oder einer technischen Anlage (Rechenzentrum). Wertgutachten sind meist aufgrund folgender Umstände notwendig:

Unternehmensübergänge
Erbschaften
Insolvenzen
Fusionen
Ankauf
Verkauf
Restrukturierung
Im Rahmen eines Wertgutachtens können folgende Werte ermittelt werden:

Handelswert
Restwert
Ertragswert
Vergleichswert
Buchwert
Versicherungswert
Schadenshöhe
Schiedsgutachten
Hintergrund

Aufgrund der wachsenden Komplexität von EDV-Systemen kommt es immer häufiger zu Problemen bei der Anwendung der Systeme oder in der Projektumsetzung. Als Folge ist der geplante Einsatz eines Systems nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Dies führt fast immer zu erheblichen Konflikten mit dem Auftragspartner. Eine daraus resultierende gerichtliche Auseinandersetzung ist kostspielig und zieht sich nicht selten über Jahre hinweg, ein Einsatz des Systems ist in diesem Zeitraum in der Regel nicht möglich. Eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung stellt hier das Schiedsgutachten dar. Es bietet die Möglichkeit, einen Konflikt schnell beizulegen, und hilft oft beiden Vertragsparteien, ihr Gesicht zu wahren, und kann Basis eines neuen Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragspartnern sein.

Ablauf
Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist, dass sich beide Vertragsparteien auf einen Schiedsgutachter einigen und dessen fachliches Urteil anerkennen. Da dies in der Regel schwierig ist, wenn die Fronten bereits verhärtet sind, empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsabschluss einen Schiedsgutachter zu benennen. Kommt es dann während der Projektumsetzung zu Problemen zwischen den Vertragsparteien, so kann der Schiedsgutachter schnell gerufen werden. Da beide Parteien an das Schiedsgutachten gebunden sind, kann so eine kostengünstige und schnelle Lösung des Problems herbeigeführt und eine unnötige Projektverzögerung vermieden werden. Abweichungen vom Schiedsgutachten sind für beide Parteien nur einvernehmlich möglich.

Schiedsgutachtenabrede
Die Schiedsgutachtenabrede zwischen den Vertragsparteien sollte nach Möglichkeit vor Beginn eines Projekts erfolgen. Der ideale Zeitpunkt ist der Vertragsabschluss über die Durchführung des Projekts. Zu diesem Zeitpunkt bestehen noch keinerlei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien oder Probleme bei der Projektrealisierung. Daher ist es jetzt am einfachsten, einen Schiedsgutachter zu benennen, der von beiden Vertragsparteien akzeptiert wird. Um eine Schiedsgutachtenabrede mit Ihrem Vertragspartner für EDV-Projekte zu treffen, können Sie bei mir kostenlos eine Musterabrede für Schiedsgutachten anfordern. Bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse an einer Musterabrede oder bei weiteren Fragen.

Fertigstellungsbescheinigung
Mit In-Kraft-Treten des § 641a BGB (Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen) am 01.05.2000 besteht die Möglichkeit, bei Verträgen, die nach dem 30.04.2000 geschlossen wurden, die Abnahme eines Werkes durch die Fertigstellungsbescheinigung eines Sachverständigen zu ersetzen.
Ziel des Gesetzes ist, dass der Gläubiger (Auftragnehmer) schneller an das ihm zustehende Geld gelangt. Gleichzeitig soll der Schuldner (Auftraggeber) daran gehindert werden, durch ungerechtfertigte Mängelrügen die Abnahme und somit die Bezahlung eines von ihm beauftragten Gewerkes unnötig zu verzögern.

Ist eine Fertigstellungsbescheinigung erforderlich, so sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor:

Auftragnehmer und Auftraggeber einigen sich auf einen Sachverständigen und benennen diesen
der Auftragnehmer lässt von der IHK einen zuständigen Sachverständigen benennen
Die Kosten, die durch die Fertigstellungsbescheinigung entstehen, hat zunächst der Auftragnehmer zu tragen. Er kann diese aber später vom Auftraggeber einfordern. Auch wenn der Sachverständige vom Auftragnehmer beauftragt und bezahlt wird, so hat der Sachverständige dennoch die Fertigstellungsbescheinigung unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis seiner Sachkunde zu erstellen.
Bei der notwendigen Prüfung des Sachverhalts beschränkt sich die Prüfung auf Mängel am betreffenden Gewerk, die vom Auftraggeber benannt wurden und Mängel, die der Sachverständige selbst während der Prüfung feststellt.

Um die Prüfung durchzuführen, werden folgende Dokumente (sofern vorhanden) benötigt:

Lastenheft
Pflichtenheft
Spezifikationen
Richtlinien
In der Regel ist auch ein Ortstermin beim Auftraggeber erforderlich.

Im Rahmen der Fertigstellungsbescheinigung wird lediglich festgestellt, ob Mängel am Gewerk vorhanden sind, und in wie weit diese den Einsatz des IT-Systems oder der Software beeinträchtigen. Darüber hinaus reichende Fragestellungen können durch ein gesondertes Gutachten geklärt werden.

Beweissicherung
Aufgrund der stetigen Zunahme krimineller Handlungen, die mit Hilfe von EDV-Systemen begangen werden, erlangen Beweissicherungsverfahren in der EDV zunehmend an Bedeutung. Die Gewinnung der Beweismittel muss dabei unter größter Vorsicht erfolgen. So darf es zu keiner Veränderung an den Originaldaten des zu untersuchenden Systems kommen, da dies ggf. zu einer Vernichtung von weiteren auf dem System gespeicherten Beweisen führen kann. Sachkunde, Objektivität und Zuverlässigkeit sowie der Einsatz geeigneter Soft- und Hardware sind daher zwingend notwendig, um die prozessuale Verwertung der Beweismittel nicht zu gefährden.

Als EDV-Sachverständige verfügen wir nicht nur über die notwendige Software und technische Ausstattung, sondern auch über die erforderliche Qualifikation, Sachkunde und Zuverlässigkeit, um Beweissicherungsverfahren durchzuführen.

Computer-Forensik
Die Computer-Forensik ist ein Fachgebiet der Beweissicherung in der EDV. Hierbei wird zunächst ein forensisches Duplikat eines Datenträgers angefertigt (1 zu 1 Kopie), um sicherzustellen, dass das Original im Rahmen der forensischen Untersuchung nicht verändert oder schlimmstenfalls zerstört wird. Anschließend erfolgt eine sehr detaillierte Analyse sämtlicher auf dem Datenträger gespeicherten Daten. Hierbei werden auch Bereiche untersucht, die für den normalen Anwender nicht oder nicht mehr sichtbar sind. So ist es durch den Einsatz geeigneter Verfahren häufig möglich, gelöschte oder verloren geglaubte Dateien und Fragmente wieder sichtbar zu machen. Nicht selten sind diese so wieder gefundenen Daten entscheidende Beweisstücke.

Auftraggeber
Auftraggeber für Beweissicherungsverfahren sind in erster Linie Strafverfolgungsbehörden. Aber auch Geschädigte können eine Beweissicherung durch einen Sachverständigen am eigenen Rechnersystem in Auftrag geben, um die Manipulation bzw. das Ausspähen von Daten oder einen Viren- bzw. Wurmbefall nachzuweisen. Dies ist insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Bedeutung.



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